Seit
2007 ist nun der Streit um die Starenabwehr/Vogelabwehr in Volxheim beigelegt.
Winzer und Anwohner haben einen für beide Seiten erträglichen Kompromiß
gefunden. Trotzdem sollte man weiter über mögliche Verbesserungen
- hier und anderswo - nachdenken und versuchen, die präventive automatische
Dauerbeschallung irgendwann nicht mehr anwenden zu müssen. Um den Bewohnern
und auch Winzern anderer Weinbaugemeinden Informationen und Hilfestellungen
zu geben, lassen wir diese Web-Seite mit allen Texten bestehen und sind auch
weiterhin ansprechbar, wenn jemand uns um Rat und Unterstützung bittet
oder auch nur an einer konstruktiven Diskussion über das Thema interessiert
ist.
F.Steeg und J.Vogel, Volxheim, den 05.09.2009

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Auseinandersetzung um die präventive automatische Dauerbeschallung
als Vogelabwehr-Methode im volxheimer Weinbau
Vorweg ein Zitat aus der Begründung zum Widerspruch gegen die Erlaubnis der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zur Aufstellung von Starenabwehrgeräten bzw. Vogelabwehr durch Knallapparate u.a. akustische Vogelabwehrgeräte gem. §7 Abs. 3 LImSchG, vom 16. September 2004:
"Wir möchten zur Versachlichung der Auseinandersetzung darauf hinweisen, daß Gründe für Existenzbedrohungen der Winzer weder in den Staren noch in „überzogenen“ Ansprüchen von Anwohnern in der Nähe der Weinberge zu finden sind, sondern in der Landwirtschaftspolitik, die seit Jahrzehnten die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe „sozialverträglich“ reduzieren will, um Deutschland in der „Globalisierung der Märkte“ Vorteile zu verschaffen. Dies bedeutet im Klartext, daß der Kostendruck auf die Winzerbertriebe schrittweise mit „aktiver politischer Duldung“ so verstärkt wird, so daß mit Notwendigkeit jedes Jahr etliche landwirtschaftliche Betriebe aufgeben müssen. Daß Betriebe dann mit jedem Euro kalkulieren müssen - sofern durchsetzbar eben auch auf Kosten der Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner - ist insofern abzusehen. Für Probleme, die sich daraus ergeben können, daß die Starenabwehr im Verhältnis zu den noch tragbaren Gesamtkosten der Weinproduktion zu teuer werden könnte, dürfen jedenfalls nicht die betroffenen Anwohner haftbar gemacht werden. Wenn indirekt behauptet wird, „die Ansprüche einzelner Personen“ wären eine „Existenzbedrohung für einen ganzen Berufszweig“, so ist dies eine Logik aus der Trickkiste politischer Demagogie und Ideologie, wie sie leider im Schreiben des Verbandsbürgermeisters Frey vom 17.11.2004 sehr deutlich anklingt. Damit wird versucht Gegensätze in die Dorfgemeinschaft hinein zu tragen, die an völlig anderer Stelle auszutragen wären."
Die in Volxheim angewendete Form der Vogelabwehr
ist schon seit Jahrzehnten die "präventive Dauerbeschallung"
der gesamten Dorfumgebung. Es wurden dafür ca. 15-20 Schußapparate
benutzt, von denen jeder einzelne zwischen 150 und 250
Schuß pro Tag in verschiedene Richtungen abgibt. Seit 2004 werden die
Schußapparate durch Vogelschreiapparate ergänzt, die pro Apparat
jede Minute ca. zweimal für 15 Sekunden die Umgebung mit Todesschreien
von Artgenossen und Greifvogelschreien beschallen, im Durchschnitt 14 Stunden
am Tag bis gegen 21.30 Uhr abends. Es gibt Leute, die mitten im Dorf wohnen
(wie die meisten Winzer), die solange sie zu Hause sind nur wenig davon abbekommen.
Außerdem gehörte die Dauerbeschallung für diese Leute schon
immer zu ihrem Geschäft dazu, weshalb man heute darauf pocht: "Das
haben wir schon immer so gemacht!" Am Dorfrand rund um Volxheim wohnen
einige Leute, die inzwischen einfach genug davon haben, jährlich für
sechs Wochen, ganztägig einer solchen Beschallung ausgesetzt zu sein. Die
(meisten) Winzer sind nicht bereit diesem Mißstand abhelfen, weil sie
dadurch höhere Kosten für die Starenabwehr in Kauf nehmen müßten.
Es geht um eine Kostendifferenz von ca. 50 Euro pro 10.000 Liter Wein (!), für
eine verträglichere Vogelabwehr ohne permanente Beschallung. Die Wirksamkeit
und Zweckmäßigkeit der Starenabwehr ist ohnehin sehr umstritten -
auch bei anerkannten Weinbauexperten. Viele Winzer in anderen Weinbaugebieten,
z.T. auch ganze Weinbauregionen, verzichten daher freiwillig ganz auf die Methode
der Dauerbeschallung oder sogar ganz auf die Vogelabwehr.
Bei den Winzern in Volxheim, die besonders hartnäckig die Vogelabwehr durch
Beschallungsautomaten verteidigen, fällt auf, dass der behauptete Nutzen
bzw. eine wirksame Vogelabwehr angeblich nur dann besteht, wenn gleichzeitig
die Kosten der Vogelabwehr möglichst niedrig bleiben (wie bei Dauerbeschallung).
Sobald Anwohner eine weniger belästigende und zugleich in der Abwehr von
Vögeln effektivere Methode (Feldschütz mit fernausgelösten Automaten
kombiniert) fordern, werden von den Winzern die höheren Kosten für
eine solche Verbesserung als eigentliche Bedrohung der Existenz der Winzer bezeichnet.
Es liegt daher der Verdacht nahe, dass Winzer in Volxheim vornehmlich die "günstigen
Kosten" der Vogelabwehr als "ihren althergebrachten Besitzstand"
betrachten, die tatsächliche Wirksamkeit der Vogelabwehr dagegen eher als
eine dem Kostengesichtspunkt untergeordnete Frage. Wenigstens "etwas dafür
getan zu haben" erscheint Winzern in Volxheim wichtiger als zu überprüfen,
ob es wirklich etwas zur "Abwehr von Vögeln" nützt. Hier
steht das Verhältnis von Zweck und Mittel auf dem Kopf: Dass die Vogelabwehr
"saubillig" ist und "mit Zuschüssen noch weiter verbilligt"
wird, bildet für die Winzer offensichtlich einen existenziellen Grund dafür,
den Wegfall einer solchen Vogelabwehr für existenzbedrohend zu halten.
Die Ruhe der Anwohner kommt in dieser Rechnung sowieso nicht vor! Ein solches
"finanzielles Mitnahmeinteresse" kann aber nicht durch den §7
Landesimmissionsschutzgesetz gedeckt sein,
wenn dort vor allem der Schutz der Weinberge bezweckt ist bei gleichzeitiger
"verhältnismäßiger" Berücksichtigung der Anwohnerinteressen.
Ein Schutz der Weinberge besteht durch flächendeckende Dauerbeschallung
eher nicht. Die Vermeidung örtlicher Häufungen von ansonsten (statistisch
betrachtet) unvermeidlichen Vogelfraßschäden wäre eher ein Fall
für eine Versicherungslösung. Denn die Vögel werden durch Schallereignisse
nur kurz aufgeschreckt und lassen sich einige Sekunden später wieder ruhig
zum Fressen auf dem Nachbarweinberg nieder. Bei vorschriftswidriger Verkürzung
der Zeitintervalle sowie gleichzeitiger exzessiver Ausdehnung der Dauer der
Beschallung (speziell bei Vogelschreiapparaten) - wie in Volxheim - treten außerdem
bei den Vögeln erhebliche Gewöhnungseffekte auf. Auch diese Tatsache
verweist auf die Ignoranz der volxheimer Winzer gegenüber der behaupteten
Effektivität solcher Maßnahmen! Eine absolute Schadensvermeidung
oder auch nur -verminderung kann mit Dauerbeschallung nicht erreicht werden,
höchstens eine großflächige Verteilung der Vogelfraßschäden,
die das Risiko eines großen Einzelschadens an einzelnen besonders gefährdeten
Weinbergslagen (z.B. in der Nähe von Hochspannungsleitungen) mindert. Daher
ist die Anwendung des §7 Landesimmissionsschutzgesetz im Falle der flächendeckenden
Dauerbeschallung zur angeblichen "Fernhaltung von Tieren/Vögeln"
überhaupt nicht gegeben. Im §7 LImSchGes. geht es nämlich um
die "Fernhaltung von Tieren in Weinbergen", nicht um die Nivellierung
von Einzelrisiken durch unspezifische Schadensverteilungsmethoden. Eine Genehmigung
für Dauerbeschallung zur Vogelabwehr dürfte daher nach §7 LImSchGes.
gar nicht erteilt werden.
Landesimmissionsschutzgesetz-Rheinland-Pfalz:
§ 7 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
(1) Sirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass sie außerhalb des Geländes, auf dem sie sich befinden, nicht erheblich belästigend wirken.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Geräte, die bereits einem Zulassungsverfahren unter Berücksichtigung des Lärmschutzes unterlagen, für Diebstahlwarnanlagen an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, für Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Warnung der Bevölkerung bei Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen, wenn optische Signale oder Funksignale nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
(3) Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.
In der Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2006 bestätigte Ortsbürgermeister Antweiler verbindlich, daß bisher - trotz "widersprüchlicher Auskünfte" von der Verbandsgemeinde - noch kein neuer Antrag auf die Genehmigung einer Starenabwehr in Volxheim für 2006 gestellt worden sei. Es sollte vorher ein Gespräch mit Vertretern aller Betroffenen stattfinden, wie es die Prozeßbeteiligten noch am Tag der Gerichtsverhandlung in Koblenz miteinander vereinbarten:
112 KB / PDF - Einladung zum Gespräch über die Starenabwehr in Volxheim verschickt von Ortsbürgermeister Antweiler - 24.05.2006
28 KB / PDF - Antwort zur Einladung zum Gespräch über die Starenabwehr in Volxheim von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 29.05.2006
Der anberaumte Gesprächstermin am 13.06.2006 um 19.30 Uhr fand nicht statt. Die Anwohner warteten vergeblich vor der Tür.
38 KB / PDF - Anforderung einer Stellungnahme vom Ortsbürgermeister zum "geplatzten" Gesprächstermin von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 13.06.2006
689 KB / PDF - Stellungnahme des Ortsbürgermeisters von Ortsbürgermeister Antweiler - 19.06.2006
45 KB / PDF - Stellungnahme der Anwohner und Annahme des erneuten Gesprächsangebots von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 20.06.2006
10 KB / HTML-Seite - Gedächtnisprotokoll der Sitzung vom 01.08.2006 mit der Aufforderung zur Kritik und Ergänzung von Friedrich H. Steeg - 01.08.2006
213 KB / PDF
- Neuer Genehmigungsbescheid der Verbandsgemeinde
für die akustische Starenabwehr in Volxheim ab der Saison 2006 - 04.09.2006
332 KB / PDF
-
Widerspruch
und Widerspruchsbegründung gegen den Genehmigungsbescheid vom 04.09.2006
von Friedrich
H. Steeg und Jacqueline Vogel
- 07.09.2006 und 10.10.2006
100 KB / PDF
- Stellungnahme zur Widerspruchsbegründung
vom 10.10.2006 von der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - 05.12.2006
49 KB / PDF
- Stellungnahme zur Stellungnahme
der Verbandsgemeinde vom 05.12.2006 zur Widerspruchsbegründung
von
Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 20.01.2007
Bei der Widerspruchsverhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss
der Kreisverwaltung Bad Kreuznach am 29.03.2007
wurde vom Vorsitzenden ein neuer Versuch zur Einigung angeregt. Ein Gesprächstermin
am 17.04.2007 hat stattgefunden und zu einer Einigung geführt. Am 13.08.2007
wurde der Kompromiß dann endgültig ausgehandelt. Leider ergab sich
aufgrund der Abfassung des neuen Genehmigungsbescheids (in dem die Verbandsgemeinde
den alten Genehmigungsbescheid aus 2006 zurücknahm) dann doch wieder ein
wichtiger Grund (nicht ausreichend eingegrenzter Zeitraum der Beschallungsperiode),
warum die Anwohner gegen den neuen Genehmigungsbescheid Widerspruch einlegten.
Dies lag nicht am Inhalt des ausgehandelten Kompromisses, sondern an der mangelhaften
Umsetzung des Verhandlungsergebnisses durch die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach.
290 KB / PDF
-
Genehmigungsbescheid
vom 14.08.2007 mit Nachtrag vom 17.08.2007 der
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Lunkenheimer) -
14.08.2007 und 17.08.2007
42 KB / PDF
-
Widerspruch
und Widerspruchsbegründung gegen den Genehmigungsbescheid vom 14.08.2007
von Friedrich
H. Steeg und Jacqueline Vogel
- 06.09.2007
156 KB / PDF
-
Stellungnahme
der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zum Widerspruch
von Herrn
Lunkenheimer
- 12.09.2007
101 KB / PDF
-
Antwort
zur Stellungnahme der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zum Widerspruch
von Friedrich
H. Steeg und Jacqueline Vogel
- 14.09.2007