Vogelabwehr / Starenabwehr in Weinbergen
durch präventive automatische Dauerbeschallung

Dokumentation einer Auseinandersetzung zwischen Winzern/VBG und Anwohnern
(Volxheim 2004 bis 2007)

Seit 2007 ist nun der Streit um die Starenabwehr/Vogelabwehr in Volxheim beigelegt. Winzer und Anwohner haben einen für beide Seiten erträglichen Kompromiß gefunden. Trotzdem sollte man weiter über mögliche Verbesserungen - hier und anderswo - nachdenken und versuchen, die präventive automatische Dauerbeschallung irgendwann nicht mehr anwenden zu müssen. Um den Bewohnern und auch Winzern anderer Weinbaugemeinden Informationen und Hilfestellungen zu geben, lassen wir diese Web-Seite mit allen Texten bestehen und sind auch weiterhin ansprechbar, wenn jemand uns um Rat und Unterstützung bittet oder auch nur an einer konstruktiven Diskussion über das Thema interessiert ist.

F.Steeg und J.Vogel, Volxheim, den 05.09.2009



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Auseinandersetzung um die präventive automatische Dauerbeschallung
als Vogelabwehr-Methode im volxheimer Weinbau

Zur Vorgeschichte und Beurteilung der damaligen Lage:

Vorweg ein Zitat aus der Begründung zum Widerspruch gegen die Erlaubnis der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zur Aufstellung von Starenabwehrgeräten bzw. Vogelabwehr durch Knallapparate u.a. akustische Vogelabwehrgeräte gem. §7 Abs. 3 LImSchG, vom 16. September 2004:

"Wir möchten zur Versachlichung der Auseinandersetzung darauf hinweisen, daß Gründe für Existenzbedrohungen der Winzer weder in den Staren noch in „überzogenen“ Ansprüchen von Anwohnern in der Nähe der Weinberge zu finden sind, sondern in der Landwirtschaftspolitik, die seit Jahrzehnten die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe „sozialverträglich“ reduzieren will, um Deutschland in der „Globalisierung der Märkte“ Vorteile zu verschaffen. Dies bedeutet im Klartext, daß der Kostendruck auf die Winzerbertriebe schrittweise mit „aktiver politischer Duldung“ so verstärkt wird, so daß mit Notwendigkeit jedes Jahr etliche landwirtschaftliche Betriebe aufgeben müssen. Daß Betriebe dann mit jedem Euro kalkulieren müssen - sofern durchsetzbar eben auch auf Kosten der Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner - ist insofern abzusehen. Für Probleme, die sich daraus ergeben können, daß die Starenabwehr im Verhältnis zu den noch tragbaren Gesamtkosten der Weinproduktion zu teuer werden könnte, dürfen jedenfalls nicht die betroffenen Anwohner haftbar gemacht werden. Wenn indirekt behauptet wird, „die Ansprüche einzelner Personen“ wären eine „Existenzbedrohung für einen ganzen Berufszweig“, so ist dies eine Logik aus der Trickkiste politischer Demagogie und Ideologie, wie sie leider im Schreiben des Verbandsbürgermeisters Frey vom 17.11.2004 sehr deutlich anklingt. Damit wird versucht Gegensätze in die Dorfgemeinschaft hinein zu tragen, die an völlig anderer Stelle auszutragen wären."

Die in Volxheim angewendete Form der Vogelabwehr ist schon seit Jahrzehnten die "präventive Dauerbeschallung" der gesamten Dorfumgebung. Es wurden dafür ca. 15-20 Schußapparate benutzt, von denen jeder einzelne zwischen 150 und 250 Schuß pro Tag in verschiedene Richtungen abgibt. Seit 2004 werden die Schußapparate durch Vogelschreiapparate ergänzt, die pro Apparat jede Minute ca. zweimal für 15 Sekunden die Umgebung mit Todesschreien von Artgenossen und Greifvogelschreien beschallen, im Durchschnitt 14 Stunden am Tag bis gegen 21.30 Uhr abends. Es gibt Leute, die mitten im Dorf wohnen (wie die meisten Winzer), die solange sie zu Hause sind nur wenig davon abbekommen. Außerdem gehörte die Dauerbeschallung für diese Leute schon immer zu ihrem Geschäft dazu, weshalb man heute darauf pocht: "Das haben wir schon immer so gemacht!" Am Dorfrand rund um Volxheim wohnen einige Leute, die inzwischen einfach genug davon haben, jährlich für sechs Wochen, ganztägig einer solchen Beschallung ausgesetzt zu sein. Die (meisten) Winzer sind nicht bereit diesem Mißstand abhelfen, weil sie dadurch höhere Kosten für die Starenabwehr in Kauf nehmen müßten. Es geht um eine Kostendifferenz von ca. 50 Euro pro 10.000 Liter Wein (!), für eine verträglichere Vogelabwehr ohne permanente Beschallung. Die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Starenabwehr ist ohnehin sehr umstritten - auch bei anerkannten Weinbauexperten. Viele Winzer in anderen Weinbaugebieten, z.T. auch ganze Weinbauregionen, verzichten daher freiwillig ganz auf die Methode der Dauerbeschallung oder sogar ganz auf die Vogelabwehr.

Bei den Winzern in Volxheim, die besonders hartnäckig die Vogelabwehr durch Beschallungsautomaten verteidigen, fällt auf, dass der behauptete Nutzen bzw. eine wirksame Vogelabwehr angeblich nur dann besteht, wenn gleichzeitig die Kosten der Vogelabwehr möglichst niedrig bleiben (wie bei Dauerbeschallung). Sobald Anwohner eine weniger belästigende und zugleich in der Abwehr von Vögeln effektivere Methode (Feldschütz mit fernausgelösten Automaten kombiniert) fordern, werden von den Winzern die höheren Kosten für eine solche Verbesserung als eigentliche Bedrohung der Existenz der Winzer bezeichnet. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass Winzer in Volxheim vornehmlich die "günstigen Kosten" der Vogelabwehr als "ihren althergebrachten Besitzstand" betrachten, die tatsächliche Wirksamkeit der Vogelabwehr dagegen eher als eine dem Kostengesichtspunkt untergeordnete Frage. Wenigstens "etwas dafür getan zu haben" erscheint Winzern in Volxheim wichtiger als zu überprüfen, ob es wirklich etwas zur "Abwehr von Vögeln" nützt. Hier steht das Verhältnis von Zweck und Mittel auf dem Kopf: Dass die Vogelabwehr "saubillig" ist und "mit Zuschüssen noch weiter verbilligt" wird, bildet für die Winzer offensichtlich einen existenziellen Grund dafür, den Wegfall einer solchen Vogelabwehr für existenzbedrohend zu halten. Die Ruhe der Anwohner kommt in dieser Rechnung sowieso nicht vor! Ein solches "finanzielles Mitnahmeinteresse" kann aber nicht durch den §7 Landesimmissionsschutzgesetz gedeckt sein
, wenn dort vor allem der Schutz der Weinberge bezweckt ist bei gleichzeitiger "verhältnismäßiger" Berücksichtigung der Anwohnerinteressen. Ein Schutz der Weinberge besteht durch flächendeckende Dauerbeschallung eher nicht. Die Vermeidung örtlicher Häufungen von ansonsten (statistisch betrachtet) unvermeidlichen Vogelfraßschäden wäre eher ein Fall für eine Versicherungslösung. Denn die Vögel werden durch Schallereignisse nur kurz aufgeschreckt und lassen sich einige Sekunden später wieder ruhig zum Fressen auf dem Nachbarweinberg nieder. Bei vorschriftswidriger Verkürzung der Zeitintervalle sowie gleichzeitiger exzessiver Ausdehnung der Dauer der Beschallung (speziell bei Vogelschreiapparaten) - wie in Volxheim - treten außerdem bei den Vögeln erhebliche Gewöhnungseffekte auf. Auch diese Tatsache verweist auf die Ignoranz der volxheimer Winzer gegenüber der behaupteten Effektivität solcher Maßnahmen! Eine absolute Schadensvermeidung oder auch nur -verminderung kann mit Dauerbeschallung nicht erreicht werden, höchstens eine großflächige Verteilung der Vogelfraßschäden, die das Risiko eines großen Einzelschadens an einzelnen besonders gefährdeten Weinbergslagen (z.B. in der Nähe von Hochspannungsleitungen) mindert. Daher ist die Anwendung des §7 Landesimmissionsschutzgesetz im Falle der flächendeckenden Dauerbeschallung zur angeblichen "Fernhaltung von Tieren/Vögeln" überhaupt nicht gegeben. Im §7 LImSchGes. geht es nämlich um die "Fernhaltung von Tieren in Weinbergen", nicht um die Nivellierung von Einzelrisiken durch unspezifische Schadensverteilungsmethoden. Eine Genehmigung für Dauerbeschallung zur Vogelabwehr dürfte daher nach §7 LImSchGes. gar nicht erteilt werden.

Landesimmissionsschutzgesetz-Rheinland-Pfalz:
§ 7 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
(1) Sirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass sie außerhalb des Geländes, auf dem sie sich befinden, nicht erheblich belästigend wirken.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Geräte, die bereits einem Zulassungsverfahren unter Berücksichtigung des Lärmschutzes unterlagen, für Diebstahlwarnanlagen an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, für Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Warnung der Bevölkerung bei Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen, wenn optische Signale oder Funksignale nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
(3) Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.

Downloads:
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Der Auslöser der Auseinandersetzung:

2.740 KB / MP3

- Hörprobe der automatischen Vogelschreie in Originalqualität, Originallänge und Originalintervallen über mehrere Minuten hinweg - Volxheim/Hohl (Westseite) Oktober 2004

Wichtige Texte (siehe auch: Downloadseite des DLR-Rheinpfalz: Vogelabwehr) zur akustischen Starenabwehr:

1.040 KB / PDF

- Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht - 2003

294 KB / PDF
-
Grundsätze für die Durchführung der Hektarertragsregelung Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (mit Info zum Stichwort Mengenbegrenzung) - 2003

546 KB / PDF
- "Streit um die Vogelabwehr" von Dr. Bernd Altmayer (Link zum DLR-Rheinpfalz), Artikel aus: "Landwirtschaftliche Woche" (LW, 11-2006) - März 2006


123 KB / PDF
- "Lärmschutzmaßnahmen bei der Vogelabwehr" Broschüre der Firma Siegmund-Electronic-Protection (Link zum Hersteller) - Mai 2006


498 KB / PDF
- "RAPTOR remote funkausgelöste, elektronische Vogelabwehr" Broschüre der Firma Siegmund-Electronic-Protection (Link zum Hersteller) - Juni 2006

135 KB / PDF
- Arbeitshilfe zur immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb akustischer Geräte zur Vogelabwehr des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz - Juli 2006

5.840 KB / PDF
- "Die Plage aus der Luft" von Dr. Bernd Altmayer (Link zum DLR-Rheinpfalz), Artikel aus: "Das deutsche Weinmagazin" (Nr.16) - August 2006

1.340 KB / PDF
- "Streitfall Vogelabwehr" von Dr. Bernd Altmayer (Link zum DLR-Rheinpfalz), Artikel aus: "Das deutsche Weinmagazin" (Nr.16/17) - August 2009


... weitere interessante Links:

Wikipedia - Stichwort: Pflanzenschutz / Abwehr von Schadvögeln

Winzerblog - Debatte zur Starenabwehr

Wikipedia - Stichwort: Vogelabwehr

Winzerblog (aktuell zur Fußballweltmeisterschaft 2010!) - Vuvuzelas als Starenabwehr

Chronologie des Widerspruchsverfahrens gegen die
permanente, präventive akustische Starenabwehr in Volxheim:


716 KB / PDF
- Betriebserlaubnis der Verbandsgemeinde für die akustische Starenabwehr und zeitgleicher Artikel des Ortsbürgermeisters Antweiler im Amtsblatt - 16.09.2004

765 KB / PDF
- Widerspruchsschreiben von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel gegen die Betriebserlaubnis der Schußapparate und Vogelschreiautomaten (s.o.), - 05.10.2004

157 KB / PDF
- Stellungnahme des Verbandsgemeindebürgermeisters Frey zum Widerspruch gegen die Betriebserlaubnis (s.o.) - 17.11.2005

378 KB / PDF
- Ergänzungsschreiben zum Widerspruchsschreiben von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel, mit Entgegnungen zur Stellungnahme des Verbandsbürgermeisters Frey
(mit Ganzzitat des Artikels von Haag/Reinhardt aus der AZ vom 22.08.2003) - 20.01.2005

284 KB / PDF
- Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses (zur Sitzung vom 16.03.2005) - 14.06.2005

145 KB / PDF
- Klageschrift an das VG-Koblenz von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel gegen die Betriebserlaubnis der Schußapparate und Vogelschreiautomaten (s.o.) - 01.07.2005

97 KB / PDF
- Schriftsatz der Verbandsgemeinde (Beklagte) an das VG-Koblenz von Herrn Zillmann (Ordnungsamt) zur Zurückweisung der Klage - 10.08.2005

77 KB / PDF
- Schriftsatz der Kläger zum Schriftsatz der Verbandsgemeinde an das VG-Koblenz von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 13.08.2005

25 KB / PDF
- Beweiserhebungsbeschluß des VG-Koblenz zur Begutachtung relevanter Lärmimmissionen vom VG-Koblenz - 13.09.2005

426 KB / PDF
- Schriftsatz der Kläger zum Beweiserhebungsbeschluß vom 13.09.2005 des VG-Koblenz von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 26.09.2005

72 KB / PDF
-
Schreiben zur Klärung des Sachverhalts an die Beklagte, die Kläger und an den Gutachter vom VG-Koblenz - 28.09.2005


751 KB / PDF
- Schriftsatz der Kläger zum Schreiben des VG-Koblenz vom 28.09.2005 von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 08.10.2005

1.250 KB / PDF
- Stellungnahme der Kläger zum Gutachten des Herrn Dipl.Ing Pies vom 21.10.2005 von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 15.11.2005

69 KB / PDF
- Stellungnahme der Verbandsgemeinde (Beklagte) zum Gutachten des Herrn Dipl.Ing Pies vom 21.10.2005 von Herrn Zillmann (Ordnungsamt) - 17.11.2005


1.660 KB / PDF
- Pressemitteilung vom 05.01.2006 und Urteil vom VG-Koblenz - 03.01.2006

76 KB / PDF
- Offener Brief an alle Volxheimer vom 20.04.2006 von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 20.04.2006


In der Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2006 bestätigte Ortsbürgermeister Antweiler verbindlich, daß bisher - trotz "widersprüchlicher Auskünfte" von der Verbandsgemeinde - noch kein neuer Antrag auf die Genehmigung einer Starenabwehr in Volxheim für 2006 gestellt worden sei. Es sollte vorher ein Gespräch mit Vertretern aller Betroffenen stattfinden, wie es die Prozeßbeteiligten noch am Tag der Gerichtsverhandlung in Koblenz miteinander vereinbarten:

112 KB / PDF - Einladung zum Gespräch über die Starenabwehr in Volxheim verschickt von Ortsbürgermeister Antweiler - 24.05.2006

28 KB / PDF - Antwort zur Einladung zum Gespräch über die Starenabwehr in Volxheim von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 29.05.2006

Der anberaumte Gesprächstermin am 13.06.2006 um 19.30 Uhr fand nicht statt. Die Anwohner warteten vergeblich vor der Tür.

38 KB / PDF
- Anforderung einer Stellungnahme vom Ortsbürgermeister zum "geplatzten" Gesprächstermin von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 13.06.2006


689 KB / PDF
- Stellungnahme des Ortsbürgermeisters von Ortsbürgermeister Antweiler - 19.06.2006


45 KB / PDF
- Stellungnahme der Anwohner und Annahme des erneuten Gesprächsangebots von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 20.06.2006


10 KB / HTML-Seite
- Gedächtnisprotokoll der Sitzung vom 01.08.2006 mit der Aufforderung zur Kritik und Ergänzung von Friedrich H. Steeg - 01.08.2006


213 KB / PDF
- Neuer Genehmigungsbescheid der Verbandsgemeinde für die akustische Starenabwehr in Volxheim ab der Saison 2006 - 04.09.2006


332 KB / PDF
- Widerspruch und Widerspruchsbegründung gegen den Genehmigungsbescheid vom 04.09.2006 von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 07.09.2006 und 10.10.2006

100 KB / PDF
- Stellungnahme zur Widerspruchsbegründung vom 10.10.2006 von der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - 05.12.2006

49 KB / PDF
- Stellungnahme zur S
tellungnahme der Verbandsgemeinde vom 05.12.2006 zur Widerspruchsbegründung von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 20.01.2007

Bei der Widerspruchsverhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Bad Kreuznach am 29.03.2007
wurde vom Vorsitzenden ein neuer Versuch zur Einigung angeregt. Ein Gesprächstermin am 17.04.2007 hat stattgefunden und zu einer Einigung geführt. Am 13.08.2007 wurde der Kompromiß dann endgültig ausgehandelt. Leider ergab sich aufgrund der Abfassung des neuen Genehmigungsbescheids (in dem die Verbandsgemeinde den alten Genehmigungsbescheid aus 2006 zurücknahm) dann doch wieder ein wichtiger Grund (nicht ausreichend eingegrenzter Zeitraum der Beschallungsperiode), warum die Anwohner gegen den neuen Genehmigungsbescheid Widerspruch einlegten. Dies lag nicht am Inhalt des ausgehandelten Kompromisses, sondern an der mangelhaften Umsetzung des Verhandlungsergebnisses durch die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach.

290 KB / PDF
- Genehmigungsbescheid vom 14.08.2007 mit Nachtrag vom 17.08.2007 der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Lunkenheimer) - 14.08.2007 und 17.08.2007


42 KB / PDF
- Widerspruch und Widerspruchsbegründung gegen den Genehmigungsbescheid vom 14.08.2007 von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 06.09.2007


156 KB / PDF
- Stellungnahme der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zum Widerspruch von Herrn Lunkenheimer - 12.09.2007


101 KB / PDF
- Antwort zur Stellungnahme der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zum Widerspruch von Friedrich H. Steeg und Jacqueline Vogel - 14.09.2007

78 KB / PDF
- endgültige Absage der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zu einer möglichen Abänderung des Genehmigungsbescheids vom 14.08.2007 von Herrn Lunkenheimer - 17.09.2007


Die Entscheidung zum noch anhängigen Widerspruch aus 2006:

96 KB / PDF
- Beschluss zum Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid vom 04.09.2006 vom Kreisrechtsausschuß der Kreisverwaltung Bad Kreuznach - 20.09.2007


aktualisiert am 23.06.2010

Das Urheberrecht ist zu beachten.
Impressum und Haftungsausschluß

Steeg, Friedrich H. - Volxheim, den 30.03.2005